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Vorsorge Eignung Arbeitsschutz
Grundbetreuung nach ASiG – Ihre gesetzliche Pflicht, mein medizinischer Auftrag
Gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten zu sorgen. Diese sogenannte Grundbetreuung stellt die Basis für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz dar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Als erfahrener Betriebsarzt übernehme ich diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung für Ihr Unternehmen – zuverlässig, strukturiert und individuell angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten.
Die Grundbetreuung umfasst insbesondere:
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
Beratung des Arbeitgebers zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes
Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsstoffen
Beratung bei Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA), sofern vorhanden
Mein Vorgehen
Ich lege besonderen Wert auf persönliche Betreuung, kurze Kommunikationswege und eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie mit der Unternehmensleitung. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, präventiv gegenzusteuern und dabei stets praktikable Lösungen für den Arbeitsalltag zu entwickeln.
Maßgeschneidert & rechtssicher
Die Anzahl der jährlichen Einsatzstunden richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl und Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens. Gern ermittle ich für Sie den genauen Betreuungsumfang und erstelle ein unverbindliches Angebot.
Gefährdungsklasse Branche / Beispiele Einsatzzeit je Beschäftigten
Gruppe I (hohe Gefährdung) Bau, Metallverarbeitung, Chemie, Pflegeeinrichtungen 2,5 Stunden
Gruppe II (mittlere Gefährdung) Handwerk, Logistik, Einzelhandel, Kfz-Werkstätten 1,5 Stunden
Gruppe III (geringe Gefährdung) Bürobetriebe, IT, Kanzleien, Verwaltungen 0,5 Stunden
Beispielrechnung für Ihr Unternehmen
Ein Betrieb mit 20 Beschäftigten in Gruppe II (z. B. Handwerksbetrieb):
→ 20 × 1,5 Std = 30 Stunden/Jahr betriebsärztliche Grundbetreuung
Diese Einsatzzeiten gelten pro Jahr und Unternehmen, unabhängig davon, ob sie durch Einzeltermine, Betriebsbegehungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Beratung erbracht werden. Ergänzend kann die anlassbezogene Betreuung hinzukommen (z. B. bei Unfällen, Gefährdungsänderungen, Schwangerschaft etc.).
Auch die Unterstützung und Beratung bei der Etablierung der betrieblichen ersten Hilfe gehört zu den Aufgaben der Betriebsmedizin.